Bitte bringen Sie bitte einen Nachweis zum Test mit, dass Sie anspruchsberechtigt sind
(z.B. positiver Schnelltest, Schreiben der Klinik, der Schule o.ä.).
Wichtig: die Ergebnisse des PCR-Tests können NICHT in die Corona-Warn-App eingetragen werden.
Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber bei Apotheken nicht vor.
Selbstverständlich sind die Befunde aus der Apotheke nach IfSG vollständig anerkannt.